Verschwiegenheitserklärung
Damit du dich als Klient*in anvertrauen kannst, brauchen wir Verschwiegenheit in unserer Zusammenarbeit. Du sollst dich sicher und beschützt fühlen, gerne über dich wie Stärken und Schwächen, Erfolge und Misserfolge, eigene Unsicherheiten und Talente erzählen. Verurteilungen, Beleidigungen und Diskriminierungen sowie Weitergabe jeglicher Art von Informationen an Partner*in, Familienangehörige, Freunde, Kollegen, Chefs, Veröffentlichungen und dergleichen werden nicht stattfinden.
Um die Verschwiegenheit in der Zusammenarbeit zu gewährleisten, verpflichte ich mich zu folgenden Punkten:
- Alle mir im Zuge von Beratungen, Coachings oder Mentoring-Programmen zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen, während der Dauer des Auftrages und auch über dessen Beendigung hinaus geheim zu halten. Dazu zählen insbesondere auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle aus der Menschenwürde des Art. 1 Abs. 1 GG und dem allgemeinen Auffanggrundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Art. 2 Abs. 1 GG persönlichen Informationen.
- Ich werde solche vertraulichen Informationen, Unterlagen und Daten ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des betreffenden Beratungs-, Coaching- oder Mentoring-Vorhabens verwenden (Erreichung des Auftrags- bzw. Beratungszweckes) und Dritten nicht ohne Genehmigung der Klienten zugänglich machen. Dies gilt auch für alle Mitarbeiter*innen des Unternehmens, es sei denn diese erhalten eine gesonderte Freigabe.
- Ich werde insbesondere schutzrechtsrelevante Kenntnislagen und das Bankgeheimnis beachten. Weiterhin werde ich alle nicht offenkundigen Tatsachen im weitesten Sinne, die ich aufgrund der Zusammenarbeit bzw. im Zusammenhang mit jeglichem rechtsgeschäftlichen Kontakt mit meinen Klienten erfahre oder erfahren werde, geheim halten. Zu den geschützten Tatsachen gehören auch Werturteile sowie persönliche Tatsachen und Vermögensverhältnisse aus dem privaten Bereich der Klienten.
- Während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder persönliche Tatsachen nicht unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwertet.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verschwiegenheitserklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Erklärung davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Vereinbarung, die dem Ziel dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Dies gilt für Vereinbarungslücken entsprechend.
Mustafa Sorie
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