HINWEISE ZUR ABRECHNUNG

– Praxis für Selbstzahler –

Unsere Dienstleistungen werden lt. Angebot in Rechnung gestellt und müssen vor Beginn der Zusammenarbeit bezahlt werden.

Selbstzahler: Der Selbstzahler kann die Rechnung bzw. den Betrag nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen. Sitzungskosten müssen in voller Höhe selbst getragen werden.

Selbstständige & Unternehmer: Unternehmensberatungen und Coachings für Selbstständige und Unternehmer oder für Einzelpersonen aus dem Unternehmen werden steuerrechtlich in vollem Umfang als Betriebskosten anerkannt. Im Einzelfall sollte die Steuerberaterkanzlei vor Beginn der Zusammenarbeit konsultiert werden.

Wichtig: Spezielle Fragen zu unseren Angeboten, zur Abrechnung, Zahlungsmodalitäten, Ratenzahlungsanfragen und Ähnliches werden selbstverständlich im Vorfeld der Zusammenarbeit individuell und ausführlich besprochen und vertraglich festgehalten.